Allgemeine Geschäftsbedingungen von plonsker
media gmbh
Stand 01.01.2004
(auf Wunsch schicken wir Ihnen diese AGBs gern in gedruckter Form
zu)
I. Allgemeines
1. Sämtliche Leistungen von plonsker media gmbh (Handelsregister Landau /Pfalz, HRB-Nr. B 3426) - nachfolgend plonsker media genannt
- an den Auftraggeber erfolgen zu den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch gesonderte schriftliche
Vertragsbedingungen konkretisiert sind. Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Abweichungen und
Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen
Bestätigung von plonsker media. Dies gilt auch für den
Verzicht auf die Schriftformabrede.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
II. Angebote und Vertragsinhalte
1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber
aufgrund eines schriftlichen Angebotes von plonsker media dieses
schriftlich oder mündlich angenommen hat, oder, wenn im Falle
einer mündlichen Vertragsannahme, sei es durch plonsker media
oder durch den Auftraggeber, plonsker media die mündliche Angebotsannahme
schriftlich bestätigt hat. Fehlt es an einer schriftlichen
Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag spätestens durch
die Ausführung desselben zustande.
2. Sämtliche Angebote von plonsker media erfolgen
freibleibend.
3. Exposés, Drehbücher, Graphikentwürfe,
technische Leistungsbeschreibungen etc. und Angebote oder Schriftstücke
von plonsker media sind nur annähernd maßgebend. plonsker
media behält sich vor, anstelle von vereinbarten Leistungen
oder Gegenständen solche zu liefern, die der fortschreitenden
technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche
Leistung die des angebotenen Vertragsgegenstandes nahezu erreicht
oder übertrifft.
4. Hat plonsker media ein Angebot abgegeben, ist sie
an die dort genannten Preise 30 Tage ab Angebotsabgabe gebunden,
soweit keine anderen Preisbindungsfristen vereinbart wurden.
III. Preise
1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart
worden ist, gelten die Preise der am Tage der Auftragserteilung
gültigen Preisliste von plonsker media.
2. Alle Preise gelten als in der Währung "Euro"
vereinbart, und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Alle Preise gelten ab Geschäftsraum von plonsker
media.
4. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem
oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen,
gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen
Preise; diese dürfen jedoch nicht mehr als um 15% über
dem ursprünglich vereinbartem Preis liegen.
5. plonsker media ist berechtigt, angemessene und
branchenübliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nicht
anders vereinbart, wird eine erste Abschlagszahlung in Höhe
von 30% des angebotenen oder voraussichtlichen Gesamtpreises der
Lieferung nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Eine zweite
Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 30% erfolgt bei Videoproduktionen
nach Abschluß der Dreharbeiten; bei Multimediaproduktionen
nach Fertigstellung von 75% aller Graphiken.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Bezüglich sämtlicher Zahlungsfristen
kommt es auf den Geldeingang bei plonsker media an.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Barzahlung
bei Abholung der Leistung durch den Auftraggeber ohne Abzug. Erfolgt
die Auslieferung per Rechnung, ist der Rechnungsbetrag sofort nach
Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. plonsker media
ist berechtigt mit der Rechnung ein Zahlungsziel zu setzen, bei
dessen Überschreitung der Auftraggeber in Verzug gerät.
3. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist plonsker media
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen.
4. plonsker media ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung,
Vergleichs- oder Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen
von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen,
die plonsker media für den gesamten, bei Fertigstellung der
geschuldeten Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese
Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist plonsker media
nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
V. Leistungsumfang, Gefahrtragung, Erfüllung
1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen
auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport
mit Fahrzeugen der plonsker media durchgeführt wird. In diesem
Fall geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die geschuldete
Leistung in das Kraftfahrzeug der plonsker media eingebracht wird,
bzw. solange sie sich dort befindet.
2. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber
über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
3. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder
die Zustellung verzögert, geht die Gefahr vom Bestehen der
Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
4. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von plonsker
media. Sie wird berechnet und nicht zurückgenommen.
5. plonsker media ist berechtigt, Leistungen durch
Subunternehmer erbringen zu lassen.
VI. Fristen und Termine
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen stets
der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen
Klärung aller technischen und gestalterischen Einzelheiten
sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien,
Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich
werdenden Genehmigungen jeder Art. Dies gilt insbesondere, wenn
die Leistungserbringung der plonsker media von Genehmigungen Dritter
abhängt. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte
Änderungen unterbrechen die Frist. Diese beginnt nach Einigung
über die gewünschten Änderungen neu zu laufen.
2. Hat die plonsker media vereinbarte Termine oder
Fristen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten, sofern er vorher der plonsker media
schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt
hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der plonsker
media die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
(insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen
etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten der plonsker
media eintreten), hat die plonsker media auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die plonsker
media die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Gewährleistung und Haftung von plonsker
media
1. Die plonsker media haftet für zugesicherte
Leistungen nur, wenn diese Eigenschaften schriftlich zugesichert
sind. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von plonsker
media sind stets unverbindlich.
2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen,
gelten für den Auftraggeber die handelsrechtlichen Untersuchungs-
und Rügepflichten, insbesondere die §§377 f. HGB.
In allen anderen Fällen sind Mängelrügen und sonstige
Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche
nach Erhalt der Leistung von plonsker media, schriftlich zu erheben.
3. In jedem Fall berechtigter Mängelrügen
ist der Auftraggeber verpflichtet plonsker media unverzüglich
zu unterrichten und ihr innerhalb angemessener Frist Gelegenheit
zur Nachbesserung zu geben. plonsker media ist berechtigt, anstelle
einer Nachbesserung Ersatz zu liefern. Schlagen zwei Nachbesserungen
durch plonsker media fehl, bzw. leistet sie nicht Ersatz, ist der
Auftraggeber berechtigt zu mindern oder nach Maßgabe folgender
Regeln zu wandeln:
3a. Bezieht sich die Mängelrüge des Auftraggebers nur
auf Teilleistungen, die die Lieferung von Hardware betreffen,
kann der Auftraggeber nur den die Lieferung von Hardware betreffenden
Teile wandeln.
3b. Bezieht sich die Mängelrüge des Auftraggebers nur
auf Teilleistungen, die nicht die Lieferung von Hardware betreffen
(z.B. Tonbearbeitung, Animation, Schnitt etc.) kann der Auftraggeber
nur insoweit wandeln, als die mangelhafte Teilleistung betroffen
ist.
4. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale
(z.B. Farbgebung, Dramaturgie etc.) und geringfügige Abweichungen
vom Original stellen keinen Mangel dar. Für material- oder
prozeßbedingte Farb-, Helligkeits- und Signalschwankungen
gelten die produktionsüblichen Toleranzen.
5. Die Gewährleistungsverpflichtung von plonsker
media erlischt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung
von plonsker media Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
an den gelieferten Leistungen vornimmt oder vornehmen läßt.
VIII. Schadensersatz
1. plonsker media haftet auf Schadensersatz, insbesondere
Verdienstausfall des Auftraggebers nur, wenn plonsker media oder
dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungsbeschränkung für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche
Ansprüche des Auftraggebers wie auch für solche aus unerlaubter
Handlung.
2. Für von plonsker media schuldhaft verursachte
Verluste, Beschädigungen oder Löschungen, der an plonsker
media zur Bearbeitung übergebenen Materialien, haftet plonsker
media nur auf Wiederherstellung oder Ersetzung durch plonsker media
soweit dies technisch möglich ist. Ist plonsker media die Wiederherstellung
oder Ersetzung nicht möglich, haftet sie mit Ausnahme grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur auf den Materialwert des
Trägermaterials gleicher Art und Länge.
3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
im Sinne des § 24 AGBG haftet die plonsker media nicht für
grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht leitenden Angestellte grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
IX. Kündigung des Vertrages
1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen,
wenn über das Vermögen von plonsker media das Konkurs-
oder Vergleichsverfahren beantragt wird.
2. Hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach
§ 649 BGB, beträgt die der plonsker media zustehende Vergütung
wenigstens 30% der Vertragssumme. Der Auftraggeber ist berechtigt,
nachzuweisen, daß die Ersparnis von plonsker media unter Berücksichtigung
der Vorhaltekosten höher ist als 30%. plonsker media ist berechtigt
nachzuweisen, daß die ihr nach § 649 BGB zustehende Vergütung
höher ist als 30%.
3. plonsker media kann den Vertrag kündigen,
wenn trotz mehrmaliger Anmahnung der Auftraggeber die von ihm zu
beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen
und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art nicht beibringt,
wenn über das Vermögen des Auftraggebers Vergleich oder
Konkurs angemeldet worden ist, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen
einstellt oder wenn der Auftraggeber aus früheren Vertragsverhältnissen
gegenüber der plonsker media mit der Zahlung in Verzug gerät.
X. Urheberrechte
1. Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung,
daß er zu den der plonsker media erteilten Aufträgen
und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und
Verfügungen berechtigt ist, daß ihm insbesondere etwaige
urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.
2. In keinem Fall ist plonsker media verpflichtet,
Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstige
Schutzrechtsverletzungen anzustellen.
3. Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige
Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit
des erteilten Auftrags und stellt plonsker media in allen Fällen
von der Inanspruchnahme dritter Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber
frei. Bei urheberrechtlicher oder schutzrechtlicher Inanspruchnahme
ist plonsker media verpflichtet, den Auftraggeber von der Inanspruchnahme
zu unterrichten. plonsker media kann sich darüber hinaus aber
nach eigenem Ermessen bei eigener Inanspruchnahme dem Dritten unterwerfen.
XI. Rechtsübergang
1. Soweit rechtlich möglich gehen Eigentumsrechte
von der plonsker media erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten
Preises über. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen,
bei denen Eigentumsvorbehalt zugunsten der plonsker media vereinbart
wird. Soweit der Auftraggeber von plonsker media empfangene Leistungen,
insbesondere Waren an Dritte, insbesondere Kunden weitergibt, tritt
er hiermit schon jetzt sämtliche daraus gegenüber dem
Kunden entstehende Ansprüche an plonsker media ab, die die
Abtretung annimmt. plonsker media ist zu jeder Zeit berechtigt,
die Abtretung offenzulegen. Der Auftraggeber ist jeder Zeit verpflichtet,
plonsker media über den Vergleich unter Eigentumsvorbehalt
stehender Geschäfte zu unterrichten und über den Bestand
abgetretener Forderungen Auskunft zu erteilen.
2. Soweit die von plonsker media erbrachte Leistung
urheberrechtlichem Schutz der plonsker media oder deren Erfüllungsgehilfen
unterliegt, überträgt plonsker media dem Auftraggeber
die Nutzungsrechte nur unter der Bedingung vollständiger Bezahlung
des vereinbarten Preises oder Werklohns.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, deutsches
Recht
1. Die Vertragschließenden vereinbaren, daß
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag das Recht der Bundesrepublik
Deutschland und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart
sind.
2. Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand ausschließlich 76829 Landau in der Pfalz.
XIII. Zukünftige Verträge
1. Die Vertragschließenden vereinbaren, daß
die vorstehenden Geschäftsbedingungen auch für zukünftige
Verträge gelten.
XIV. Schlußbemerkung
1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden
AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. In diesem Fall werden die unwirksamen
Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Geist der unwirksam gewordenen
Bestimmungen entspricht.
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